Geschäftsordnung

Deutsch

 

 

Präambel:

 

Diese Platzordnung gilt für das Innere des Campingplatzes und Feriendorfes des Centre Hélio Marin (CHM) von Montalivet - SA SOCNAT.

Diese Platzordnung ist gegenüber allen am CHM anwesenden Personen durchsetzbar, nämlich den verschiedenen Nutzern (Urlauber, Bewohner, Besucher), den Freiberuflern, Kaufleuten und deren Mitarbeitern, den Mitarbeitern der Gesellschaft, dem Personal von Unternehmen, die auf Anfrage der SOCNAT im CHM arbeiten oder einem ihrer Kunden.

 

I.            ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1.  Aufnahmebedingungen und Aufenthalt

 

Um auf einem Campingplatz Einlass zu erhalten, sich niederlassen und sich dort aufhalten zu dürfen, muss der Besucher vom Verwalter oder seinem Vertreter zugelassen werden. Letzterer ist verpflichtet, die gute Führung und Ordnung des Campingplatzes sowie die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Der Aufenthalt auf dem Campingplatz setzt die Annahme der Bestimmungen dieser Platzordnung und die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Regeln voraus. Niemand kann seinen Wohnsitz auf dem Campingplatz wählen.

 

2.  Polizeiformalitäten

 

Minderjährige, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, werden nur mit schriftlicher Genehmigung von ihnen zugelassen.

In Übereinstimmung mit Artikel R. 611-35 des Ausländergesetzbuchs und des Asylrechts muss der Manager die Kunden ausländischer Nationalität bei der Ankunft einen polizeilichen Meldezettel ausfüllen lassen. Darauf muss insbesondere erwähnt werden:

1 ° Name und Vorname

2 ° Geburtsdatum und -ort 3 ° Staatsangehörigkeit

4 ° Der übliche Wohnort

Kinder unter 15 Jahren dürfen auf der Karte eines Elternteils angegeben werden.

 

3.  Installation

 

Die Freizeitunterkünfte und die zugehörige Ausrüstung müssen an dem Ort installiert werden, der gemäß den Anweisungen des Verwalters oder seines Vertreters angegeben ist.

 

4.  Empfangsbüro

 

Die Öffnungszeiten sind am Empfang angeschlagen.

Am Empfang finden Sie alle Informationen über die Dienstleistungen des Campingplatzes, Informationen über die Möglichkeiten der Verpflegung, die Sportanlagen, den touristischen Sehenswürdigkeiten der Umgebung und verschiedene Adressen, die nützlich sein können.

Ein System zum Sammeln und Bearbeiten der Beschwerden steht den Kunden zur Verfügung.

 

5.  Aushang

 

Die vorliegende Platzordnung ist am Eingang des Campingplatzes und am Empfang ausgehängt. Sie wird jedem Kunden ausgehändigt, der darum ansucht.       Für klassifizierte Campingplätze wird die Kategorie mit der Erwähnung Tourismus oder Erholung und die Anzahl der Tourismus- oder Freizeitplätze angezeigt.

Die Preise der verschiedenen Dienstleistungen werden den Kunden unter den Bedingungen mitgeteilt, die in der Verordnung des Ministers für Verbraucherangelegenheiten festgelegt wurden und am Empfang konsultierbar sind.

 

6.  Abfahrtsbedingungen

 

Bitte informieren Sie den Empfang am Vortag über Ihre Abreise. Kunden, die vor den Öffnungszeiten des Empfangs abreisen möchten, müssen die Bezahlung ihres Aufenthaltes am Vortag erledigen.

 

7.  Lärm und Ruhezeiten

 

Die Gäste werden gebeten, Geräusche und Diskussionen zu vermeiden, die die Nachbarn stören könnten.

Die Musik- und Fernsehgeräte müssen entsprechend angepasst werden. Das Schließen von Türen und Kofferräumen sollten so diskret wie möglich erfolgen. Hunde und andere Tiere dürfen niemals frei herumlaufen. Sie dürfen in Abwesenheit ihrer Herren, die zivilrechtlich verantwortlich sind, nicht auf dem Campingplatz zurückgelassen werden, auch nicht eingeschlossen.

Der Manager sorgt für die Ruhe seiner Kunden, indem er Zeiten festlegt, während deren komplette Ruhe herrschen muss.

 

8.  Besucher

 

Nach Genehmigung durch den Manager oder seinen Vertreter können Besucher unter der Verantwortung der Camper, die sie besuchen, auf dem Campingplatz zugelassen werden.

Die Gäste können einen oder mehrere Besucher an der Rezeption empfangen. Die Dienstleistungen und Einrichtungen des Campingplatzes sind für Besucher zugänglich. Die Nutzung dieser Ausstattung kann jedoch kostenpflichtig sein und muss am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt werden.

Die Autos der Besucher sind auf dem Campingplatz verboten.

 

9.  Verkehr und Parken der Fahrzeuge

 

Innerhalb des Campingplatzes müssen Fahrzeuge mit einer begrenzten Geschwindigkeit fahren. Autofahren ist von 6 Uhr morgens bis 00.30 Uhr erlaubt

Nur Fahrzeuge von Campern, die auf dem Campingplatz übernachten, dürfen auf dem Campingplatz gefahren werden. Auf den normalerweise von der Unterkunft eingenommenen Plätzen ist das Parken strengstens untersagt, es sei denn, es ist ein Parkplatz für diesen Zweck vorgesehen. Das Parken darf den Verkehr nicht behindern oder die Ankunft von Neuankömmlingen verhindern.

 

10.  Pflege und Aussehen der Einrichtungen

 

Jeder ist verpflichtet, jegliche Maßnahmen zu unterlassen, die die Sauberkeit, Hygiene und das Aussehen des Campingplatzes und seiner Einrichtungen, vor allem der sanitären Anlagen, beeinträchtigen könnten.

Es ist verboten, Abwasser auf den Boden oder in die Rinnen zu gießen.

Kunden müssen das Abwasser in den dafür vorgesehenen Einrichtungen entleeren.

Müll, Abfälle jeglicher Art und Papiere, müssen in Mülltonnen geworfen werden. Das Waschen ist außerhalb der dafür vorgesehenen Becken strengstens verboten.

Das Trocknen der Wäsche erfolgt bei Bedarf auf dem gemeinsamen Wäscheständer. Allerdings ist es in der Nähe der Unterkunft bis 10 Uhr toleriert, vorausgesetzt es ist diskret und stört die Nachbarn nicht. Es sollte niemals von den Bäumen aus erfolgen.

Pflanzungen und Blumendekorationen müssen respektiert werden. Es ist verboten, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste zu schneiden oder Pflanzungen vorzunehmen.

Es ist nicht gestattet, den Stellplatz mit persönlichen Mitteln abzugrenzen oder den Boden aufzugraben.

Jede Beschädigung der Vegetation, der Zäune, des Geländes oder der Einrichtungen des Campingplatzes liegt in der Verantwortung des Autors.

Der Stellplatz, der während des Aufenthalts genutzt wurde, muss in dem Zustand erhalten bleiben, in dem der Camper ihn beim Betreten des Gebäudes gefunden hat.

 

11.  Sicherheit

 

a)       Feuer

Offene Feuer (Holz, Kohle usw.) sind strengstens verboten. Kocher müssen in gutem Zustand sein und dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen benutzt werden.

Im Falle eines Brandes sofort das Management benachrichtigen. Feuerlöscher können bei Bedarf verwendet werden. Ein Erste-Hilfe-Set ist am Empfang erhältlich.

b)       Diebstahl

Die Direktion ist für die im Büro hinterlegten Gegenstände verantwortlich und ist allgemein zur Überwachung des Campingplatzes verpflichtet. Der Camper ist für seine eigene Installation verantwortlich und muss die zuständige Person über die Anwesenheit einer verdächtigen Person informieren. Wir raten den Gästen, die üblichen Vorkehrungen für die Sicherung ihrer Ausrüstung zu treffen.

 

12.  Spiele

 

Gewalttätige oder störende Spiele dürfen nicht an den Einrichtungen stattfinden.
Der Versammlungsraum darf nicht für hektische Spiele genutzt werden.

Kinder müssen immer unter der Aufsicht ihrer Eltern sein.

 

13.  Abstellplatz

 

Nicht genutzte Ausstattungen dürfen nur mit dem Einverständnis der Direktion auf dem Gelände stehen bleiben, und nur auf dem zugewiesenen Platz. Diese Leistung kann gebührenpflichtig sein.

 

14.  Verletzung der Platzordnung

 

Falls ein Gast den Aufenthalt anderer Benutzer stört oder die Bestimmungen dieser Zusatzbestimmungen nicht respektiert, kann ihn der Manager oder sein Vertreter mündlich oder schriftlich, falls er es für notwendig erachtet, auffordern, die Störungen einzustellen.

Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die Platzordnung und nach erfolgter Mahnung durch den Manager, kann dieser den Vertrag kündigen.

Im Fall einer Straftat kann der Manager die Ordnungskräfte einschalten.

 

II.            SONDERBEDINGUNGEN

1.       Zugangsbedingungen

 

Die Anlage ist für Nicht-Naturisten nicht zugänglich.

Die Leitung untersagt jeden Zugang als „Aufenthalt bei“ für Nicht-Naturisten.

Einzelpersonen, die noch nie im CHM waren, müssen obligatorisch von einem Kunden empfohlen werden.  Andernfalls wird Ihnen der Zugang verweigert.

Sobald der Besucher auf dem Campingplatz ist, muss er den Pass mit seinem Foto und dem Nachweis seines Aufenthaltsrechts gut sichtbar tragen. Dieser Pass muss überall vorgezeigt werden.

Alle Personen müssen sich bei den verschiedenen Eingängen zu den Animationsbereichen, Strandzugängen und Stellplätzen den erforderlichen Kontrollen unterwerfen.

Um Zugang zum Campingplatz zu erhalten, müssen die Autos obligatorisch bei Empfang angemeldet werden.

 

2.       Naturismus

 

Da es sich beim Zentrum um eine ausschließlich naturistische Anlage handelt, ist die völlige Nacktheit obligatorisch und muss von allen Personen respektiert werden, die die Anlage betreten. Das Tragen von Badeanzügen, Strings oder Intimpiercings ist auf der gesamten Anlage verboten.

Die Nichteinhaltung der Nacktheit kann zu einer Verwarnung seitens des Personals führen, das für die Einhaltung der vorliegenden Platzordnung verantwortlich ist. Das Erteilen von drei aufeinanderfolgenden Verwarnungen führt zu einem definitiven Ausschluss des Zuwiderhandelnden aus der Einrichtung.

Das Leben als Naturist beruht auf der Einhaltung eines körperlichen (Nacktheit) und moralischen Verhaltens (Toleranz) sowie auf einem korrekten Umgang, und schließt aus diesem Grund jedes zweideutige Verhalten und jede Form von Exhibitionismus, jede Art der Provokation sowie böswillige Bemerkungen oder deplatzierte Sprache aus.

Jede Erregung öffentlichen Ärgernisses, die der naturistischen Bestimmung des Campingplatzes zuwiderhandelt, wird mit dem sofortigen Ausschluss des Verursachers geahndet. Dieser Ausschluss führt ebenfalls zu einer sofortigen und definitiven Kündigung des Aufenthalts oder Mietvertrags für den Stellplatz und zu einer strafrechtlichen Verfolgung.

 

3.       Vorschläge und Reklamationen

 

Nur die Vorschläge und Reklamationen werden berücksichtigt, die datiert, unterzeichnet und detailliert genug sind und Fakten betreffen, die erst vor kurzem aufgetreten sind.

 

4.       Minderjährige

 

Die Überwachung der Minderjährigen ist Sache der Personen, die zivilrechtlich für sie verantwortlich sind. Nur von einem Erwachsenen begleitete Minderjährige dürfen einen Stellplatz belegen.

 

5.       Installationen

 

Die Vorzelte müssen aus Stoff sein. Das Hinzufügen von Hartmaterialien verstößt gegen die Campinggesetzgebung. Das Aufstellen von Gartenhäuschen auf den Stellplätzen ist untersagt.

Jede Form des Gießens der gemeinsamen Wege, der Stellplätze oder das Waschen von Autos ist streng verboten. Es werden keine individuellen sanitären Außenanlagen zugelassen.

Im Streitfall und bei Abwesenheit eines Zuwiderhandelnden kann der Abbau der Installationen gegebenenfalls unter Aufsicht eines Gerichtsvollziehers und auf seine Kosten erfolgen.

 

6.       Gebühren

 

Die Nutzer auf Durchfahrt müssen ihre Gebühren am Tag ihrer Ankunft entrichten.

Die Gebühren müssen am Empfang gezahlt werden. Die Preise sind am Eingang zum Campingplatz und im Empfangsbüro angeschlagen. Sie werden entsprechend der Anzahl der auf dem Gelände verbrachten Nächte berechnet.

 

7.       Lärm und Ruhezeiten

 

Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr muss komplette Nachtruhe eingehalten werden (außer Ausnahmen).

Um die Lärmbelästigung insbesondere durch die Pflege der Stellplätze zu vermeiden, ist die Nutzung von Rasenmähern, motorbetriebenen Gartengeräten und sonstigen lauten Geräten zwischen dem 15. Juni und dem 15. September strikt untersagt (außer von der Leitung des Campingplatzes gestattete Ausnahmen). Außerhalb dieser Periode sind diesen lauten Arbeiten an den Sonntagen untersagt.

 

8.       Besucher

 

Sollten Besucher unangemeldet erscheinen, überprüft der Sicherheitsdienst die Anwesenheit und das Einverständnis der Nutzer, die sie besuchen. Ist dieser Nutzer nicht anwesend, dürfen die Besucher den Campingplatz nicht betreten.

Wenn die Besucher Zugang zum Campingplatz erhalten, muss der Nutzer, der sie empfängt, eine Gebühr entrichten (Preis

Durchreise/Tag), die am Eingang zum Campingplatz und im Empfangsbüro angeschlagen ist.

Die Personen, die Dauerbewohner besuchen, ob diese zur Familie gehören oder nicht, und die Zutritt zum Campingplatz erhalten, stehen unter der Verantwortung der Nutzer.

Sie können den Campingplatz kostenlos besuchen (max. 5 Stunden).

Über 5 Stunden hinaus und im Falle des Missbrauchs dieses Besuchsrechts (maximal ein wöchentlicher Besuch für den gleichen Besucher) und falls der Besucher Zugang zu den Dienstleistungen, Einrichtungen und dem Strand des Campingplatzes haben möchte, muss der Nutzer, der den Besucher empfängt, die normale Gebühr für Besucher bezahlen.

 

9.       Hunde und andere Tiere

 

Hunde sind nach Vorlage eines Impfpasses auf dem neuesten Stand zugelassen, unter der Bedingung, dass sie stets an der Leine geführt werden und ihre „Hinterlassenschaften“ sofort von ihren Besitzern entfernt werden. Sie müssen tätowiert sein.

 

Aus Hygienegründen sind Hunde und andere Tiere am Strand und an allen öffentlichen Orten des CHM nicht gestattet. (Einkaufszentrum, Espace Robert POULAIN, Kino AUBOULABA und andere öffentliche Gebäude).

Im Allgemeinen dürfen sie keine Belästigung für andere Gäste darstellen. Hunde und andere Tiere dürfen niemals frei herumlaufen. Nur Haustiere sind im CHM gestattet. Ihre Halter tragen die zivilrechtliche Verantwortung.

Jedes Aussetzen von Tieren wird gesetzlich geahndet, diese Fälle werden den kompetenten Behörden gemeldet.

Hunde der Kategorien 1 (Typ Pitbull oder Typ Boerbull) und 2 (American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa oder Rottweiler) sind im CHM verboten.

 

 

10.    Verkehr und Parken der Fahrzeuge

 

Kindern und Radfahrern muss die größte Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Es wird daran erinnert, dass der Verkehr von Fahrzeugen im Zentrum auf eine Geschwindigkeit von 10 km/h beschränkt und zwischen 0.30 und 7 Uhr komplett untersagt ist.

Der Verkehr von motorisierten Fahrzeugen und Fahrrädern unterliegt der Straßenverkehrsordnung. Die Nichteinhaltung kann zu einer Verwarnung seitens des Sicherheitsdienstes oder der Leitung des Zentrums führen.  Eine Weigerung oder wiederholtes Zuwiderhandeln führen zu einem definitiven Ausschluss des Fahrzeuges der betreffenden Person aus dem Zentrum.

 

11.    Sicherheit und Feuer

 

Auf Schildern werden Informationen, Evakuierungspläne und die Vorschriften und das Verhalten im Brandfall dargestellt.

Es ist ausdrücklich verboten in den Gemeinschafts- und Animationsbereichen zu rauchen (Kino, Home TV, Zeltdach, Versammlungssaal, Handwerkerdorf, Pool, Wasserpark usw.). Aus verständlichen Sicherheitsgründen sind Lagerfeuer, Feuerwerkskörper oder Böller sowohl im Zentrum als auch am Strand strikt verboten.

In der Hochsaison ist die Rettungsstation am Eingang des CHM 24 Stunden am Tag geöffnet und leistet erste Hilfe, während die Rettungskräfte eintreffen.

 

12.    Aushänge

 

Private Anzeigen müssen von der Leitung des Zentrums genehmigt werden. Sie müssen auf dafür vorgesehenen Zetteln erstellt werden, als Genehmigung den Stempel des CHM tragen und keinerlei politischen oder religiösen Inhalt haben.

Die Leitung behält sich das Recht vor, alle Anzeigen von den Anzeigetafeln zu entfernen, die nicht genehmigt, als unpassend oder zweideutig eingestuft werden.

 

13.    Strand - Baden - Pool - Wasserpark - Thermalbad

 

Der Zugang zu diesen verschiedenen Einrichtungen wird kontrolliert und kann allen Personen untersagt werden, die die Bedingung der kompletten Nacktheit nicht erfüllen.

Das Baden ist nur innerhalb der „Badegrenzen“ erlaubt, die von den Rettungsschwimmern festgelegt werden. Sie haben die uneingeschränkte Entscheidungsgewalt bei der Festlegung der Badezone.

Alle Nutzer müssen sich ohne Ausnahme an die Sicherheitsregeln halten.    Hunde sind zwischen 11 Uhr und 19 Uhr zum Strand nicht zugelassen.

Aus Hygienegründen muss vor dem barfüßigen Betreten des Pools oder des Wasserparks geduscht werden.

 

14.    Filme und Fotografien

 

Es ist verboten von Personen oder Gruppen im Zentrum Foto- oder Filmaufnahmen zu machen.

Die Nichteinhaltung dieser Regel wird als Angriff auf die Freiheit anderer angesehen und führt zu einer sofortigen und definitiven Kündigung des Aufenthalts oder Mietvertrags für den Stellplatz und zu einem Ausschluss des Zuwiderhandelnden.

 

15.    Alkohol und verbotene Substanzen

 

Der Verkauf von Alkohol oder alkoholischen Produkten an Minderjährige ist im Zentrum strikt verboten. Alkohol oder alkoholische Getränke müssen maßvoll konsumiert werden.

Gegen die Eltern betrunkener Minderjähriger können Maßnahmen ergriffen werden: Sofortige und definitive Kündigung des Aufenthalts oder Mietvertrags für den Stellplatz. Diese Kündigung verleiht keinerlei Anspruch auf eine Entschädigung oder Rückerstattung.

Öffentliche Trunkenheit oder ein eindeutiger angetrunkener Zustand ist in den öffentlichen Bereichen des CHM verboten.

Im Fall von Beschädigungen oder Zerstörungen unter Alkoholeinfluss gehen die Reparaturkosten zu Lasten des Zuwiderhandelnden. Handelt es sich dabei um Minderjährige, wird die Kosten denjenigen in Rechnung gestellt, die zivilrechtlich für sie verantwortlich sind.

Fahren unter Alkoholeinfluss ist im Zentrum verboten.

Die Einnahme von verbotenen Substanzen, wie in den auf französischem Territorium geltenden Gesetzten definiert, führt zum Ausschluss des Zuwiderhandelnden nach Kündigung seines Vertrags, ohne Entschädigung oder Rückerstattung. Da es sich um eine Straftat handelt, wird die Person zudem strafrechtlich verfolgt.

 

16.     Sanktionen bei Nichtbeachtung der Platzordnung

 

Die Nichteinhaltung der Platzordnung kann zu einer Verwarnung oder einer Mahnung führen, die Störung zu beheben und/oder zu beenden.

Im Fall eines schweren oder wiederholten Zuwiderhandelns gegen die Platzordnung und nach der Ermahnung durch die Leitung des Zentrums, sich an diese zu halten, kann diese eine sofortige und definitive Kündigung des Aufenthalts oder Mietvertrags für den Stellplatz des Betroffenen ohne Entschädigung oder Rückerstattung beschließen.

Im Fall einer Straftat kann der Verwalter die Ordnungskräfte einschalten.

 

Erstellt in Montalivet, am 1. April 2014

 

Die Direktion